AGB der FormWerkX GmbH
Stand: 2025
1. Geltungsbereich
1.1
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über Lieferungen, Planungsleistungen, Werkleistungen, Montagen und sonstige Leistungen der FormWerkX GmbH, Rudolf-Diesel-Straße 3, 74592 Kirchberg an der Jagst (nachfolgend „FormWerkX“).
1.2
Sie gelten sowohl für Verträge, die über den Onlineshop abgeschlossen werden, als auch für individuell geplante Projekte (Möbelbau, Innenausbau, Küchen, Türen, Reparaturen).
1.3
Diese AGB gelten gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB) und Unternehmern (§ 14 BGB).
Für Unternehmer gelten zusätzlich die speziellen B2B-Regelungen in Abschnitt 19.
1.4
Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn FormWerkX deren Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
2. Vertragsschluss im Onlineshop
2.1
Die Darstellung der Produkte im Onlineshop stellt kein Angebot im rechtlichen Sinne dar. Der Kunde gibt durch das Anklicken des Buttons „Kaufen“ ein verbindliches Angebot ab.
2.2
Der Vertrag kommt durch eine Bestellbestätigung per E-Mail zustande.
2.3
Bei digitalen Produkten erfolgt die Bereitstellung unmittelbar per E-Mail. Sollte ein automatischer Versand fehlschlagen, liefert FormWerkX die Datei manuell nach.
3. Vertragsschluss im Projektgeschäft
3.1
Für individuell geplante Produkte oder Werkleistungen erstellt FormWerkX zunächst einen Planungsvorschlag bzw. ein Angebot.
3.2
Ein Vertrag kommt zustande durch:
- schriftliche oder elektronische Freigabe des Angebots (z. B. per E-Mail), oder
- eine geleistete Anzahlung gemäß Abschnitt 10.
3.3
FormWerkX ist berechtigt, technische Änderungen vorzunehmen, sofern diese ohne Qualitätsverlust möglich und für den Kunden zumutbar sind.
4. Leistungen von FormWerkX
4.1
FormWerkX bietet insbesondere folgende Leistungen an:
- Möbel nach Maß
- Innenausbau
- Küchen nach Maß
- Türen & Haustüren
- Reparaturen an eigenen Produkten
- Planungs- und Visualisierungsleistungen
- Lieferung und Montage der eigenen Produkte
4.2
Montageleistungen werden ausschließlich für eigene Produkte erbracht.
4.3
Nicht Bestandteil der Leistung sind:
- Elektroanschlüsse aller Art
- Installation oder Anschluss von Sanitär und Wasser
- bauseitige Vorbereitungen (Elektrik, Malerarbeiten, Trockenbau etc.)
5. Aufmaß
5.1
Das Aufmaß erfolgt durch einen Geschäftsführer oder Meister von FormWerkX und bildet die Grundlage der Planung.
5.2
Der Kunde ist verpflichtet sicherzustellen, dass am Aufmaßtermin Zugang und freie Messmöglichkeiten vorhanden sind.
5.3
Sollten bauliche Gegebenheiten vom Kunden falsch angegeben werden oder sich nachträglich unterscheiden, können Mehrkosten entstehen.
6. Planungsleistungen
6.1
FormWerkX erstellt technische Zeichnungen, Visualisierungen und Planungsunterlagen gegen ein Fixpreis-Planungshonorar.
6.2
Das Planungshonorar wird bei Auftragserteilung vollständig auf den Auftragswert angerechnet.
6.3
Bei Nichtbeauftragung verbleibt das Planungshonorar als Vergütung für die erbrachte Leistung bei FormWerkX. Eine Rückerstattung erfolgt nicht.
6.4
Alle Entwürfe, Zeichnungen, Visualisierungen und technischen Unterlagen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von FormWerkX und sind urheberrechtlich geschützt.
6.5
Die Weitergabe der Unterlagen an Dritte (z. B. andere Handwerksbetriebe zur Ausführung) ist ohne schriftliche Zustimmung von FormWerkX nicht gestattet.
7. Freigabe & Produktionsbeginn
7.1
Die Produktion beginnt erst nach schriftlicher Freigabe der finalen Planung oder nach Eingang der vereinbarten Anzahlung.
7.2
Freigaben können auch durch eine ausdrücklich freigebende E-Mail oder durch Zahlung einer Anzahlung erteilt werden.
7.3
Änderungen nach der Freigabe sind nur gegen zusätzliche Vergütung möglich.
8. Lieferung & Montagebedingungen
8.1
Liefertermine werden individuell vereinbart. Sie gelten als eingehalten, wenn der Kunde einen Termin zur Lieferung oder Montage erhalten hat.
8.2
Kann ein vereinbarter Montage- oder Liefertermin aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, nicht stattfinden, trägt der Kunde etwaige Mehrkosten (z. B. erneute Anfahrt).
8.3
Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass Räume zugänglich, sauber, ausreichend beleuchtet und montagebereit sind.
8.4
Strom, Parkmöglichkeiten und ggf. Aufzüge sind kostenfrei bereitzustellen.
8.5
Sind die Montagebedingungen erschwert oder entgegen der Angaben des Kunden, kann eine zusätzliche Vergütung verlangt werden.
9. Abnahme von Werkleistungen
9.1
Nach Montage erfolgt eine gemeinsame Abnahme.
9.2
Wird die Abnahme durch den Kunden innerhalb von 7 Tagen ohne Angabe wesentlicher Mängel nicht durchgeführt, gilt das Werk als abgenommen.
9.3
Die Inbetriebnahme oder Nutzung gilt ebenfalls als Abnahme.
10. Preise & Zahlungsbedingungen
10.1
Für Projekte gelten folgende Zahlungsmodalitäten:
- 50 % Anzahlung bei Auftragserteilung
- 50 % nach vollständiger Montage
10.2
Bei größeren Projekten oder langen Laufzeiten (> 4 Wochen) sind Abschlagszahlungen möglich.
10.3
Online-Shop-Produkte sind vollständig im Voraus zu bezahlen.
10.4
Zahlungen sind innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsstellung fällig, sofern nichts anderes vereinbart ist.
11. Widerrufsrecht (Online-Shop)
11.1
Verbraucher haben bei Online-Bestellungen ein gesetzliches 14-tägiges Widerrufsrecht.
12. Ausschluss des Widerrufsrechts
Kein Widerrufsrecht besteht bei:
- individuell geplanten oder maßgefertigten Möbeln
- Produkten, die nach Kundenspezifikation angefertigt wurden
- begonnenen Planungsleistungen, wenn der Kunde ausdrücklich zugestimmt hat
- digital bereitgestellten Dateien nach Bereitstellung
13. Gewährleistung
13.1
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.
13.2
Für handwerkliche Werkleistungen gibt FormWerkX eine Gewährleistung von 5 Jahren, sofern gesetzlich vorgeschrieben (BGB § 634a).
13.3
Eigenschaften von Holz als Naturprodukt (Farbunterschiede, Maserung, Quellen/Schwinden) stellen keine Mängel dar.
13.4
Unsachgemäße Nutzung oder Fremdeingriffe führen zum Ausschluss von Gewährleistung.
14. Wartung und Service
14.1
Wartungsarbeiten werden ausschließlich an FormWerkX-Produkten und nur auf Anfrage durchgeführt.
15. Haftung
15.1
FormWerkX haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
15.2
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) haftet FormWerkX nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
15.3
Keine Haftung besteht für:
- Schäden durch bauseitige Installationen
- versteckte Leitungen, die nicht sichtbar oder bekannt waren
- Eigenleistungen des Kunden
- Veränderungen durch natürliche Materialeigenschaften
15.4
Die Haftung für entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen (gilt nicht für Verbraucher).
15.5
Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
16. Eigentumsvorbehalt
16.1
Bis zur vollständigen Zahlung bleibt die Ware Eigentum von FormWerkX.
16.2
Bei Werkleistungen bleibt FormWerkX Eigentümer der eingebauten Teile bis zur vollständigen Zahlung.
17. Datennutzung & Projektfotos
17.1
FormWerkX darf Fotos der fertiggestellten Arbeiten zu Werbezwecken nutzen, sofern der Kunde dem nicht widerspricht.
17.2
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß der Datenschutzerklärung.
18. Streitbeilegung
FormWerkX ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
19. Besondere Regelungen für Unternehmer (B2B)
19.1
Für Unternehmer gilt eine Rügepflicht nach § 377 HGB.
19.2
Gewährleistungsansprüche verjähren bei B2B-Kunden in 12 Monaten.
19.3
Eigentumsvorbehalt erweitert und verlängert sich für Wiederverkäufer (verlängerter Eigentumsvorbehalt).
20. Schlussbestimmungen
20.1
Es gilt deutsches Recht.
20.2
Gerichtsstand für Unternehmer ist der Sitz von FormWerkX.
20.3
Sollten einzelne Klauseln unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.
